Stellungnahme des Deutschen EDV-Gerichtstags zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Der EDVGT begrüßt die in § 14 vorgesehene Regelung, im Interesse der zügigen Digitalisierung des Musterverfahrens die Verpflichtung zur elektronischen Führung der Prozessakten des Musterverfahrens abweichend von der Regelfrist des § 298a Absatz 1a Satz 1 ZPO auf den 1. Januar 2025 vorzuziehen.