Stellungnahme des Deutschen EDV-Gerichtstags zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Der EDVGT begrüßt die in § 14 vorgesehene Regelung, im Interesse der zügigen Digitalisierung des Musterverfahrens die Verpflichtung zur elektronischen Führung der Prozessakten des Musterverfahrens abweichend von der Regelfrist des § 298a Absatz 1a Satz 1 ZPO auf den 1. Januar 2025 vorzuziehen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in einem sehr strukturierten Verfahren die Einführung der elektronischen Verfahrensakte nicht nur keinen größeren Herausforderungen begegnen dürfte, sondern besondere Vorteile sichtbar werden lässt. Das betrifft etwa die Durchführung der elektronischen Akteneinsicht. Von einer Stellungnahme zu den weiteren Regelungsvorschlägen des Referentenentwurfs sieht der EDVGT ab, da sie keinen Bezug zu den einschlägigen Themen des EDVGT aufweisen.