Stellungnahme des Deutschen EDV-Gerichtstags zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Zusammenfassung:

Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Rechtspflege unterstützt grundsätzlich die Fortsetzung der Reformbemühungen und die Erleichterung elektronischer Beurkundungsverfahren. Sie kritisiert jedoch den vorgeschlagenen Weg für elektronische Unterschriften als umständlich und im Widerspruch zu EU-Vorschriften. Auch werden Anachronismen im elektronischen Rechtsverkehr abgelehnt. Die direkte Erstellung elektronischer Niederschriften wird begrüßt, jedoch werden unnötige Komplikationen und Anforderungen an elektronische Unterschriften kritisiert. Die Forderung nach bildlicher Wiedergabe elektronischer Unterschriften und unnötige Zusätze zu bestehenden Regelungen stoßen auf Ablehnung. Weiterhin wird das Monopol der Bundesnotarkammer für qualifizierte elektronische Signaturen im Notariat abgelehnt und die Einbindung qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter gefordert. Zudem wird der Ausschluss der Digitalisierung für Verfügungen von Todes wegen kritisiert und zeitgemäße Verfahren gefordert. Folgeänderungen ohne klaren Bedarf werden ebenfalls abgelehnt.