Gewaltenteilung zwischen Mensch und Maschine? Zur Reichweite richterlicher Unabhängigkeit beim Einsatz generativer KI
Generative KI gehört längst zum „Werkzeugkasten“ moderner Anwaltskanzleien und unterstützt dort bei der Erstellung von Schriftsätzen. Die Justiz ist demgegenüber noch zurückhaltend, wenngleich auch hier die Notwendigkeit gesehen wird, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Dabei sind natürlich auch verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten, insbesondere der Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 GG): Wäre der Einsatz generativer KI bei der Justiz damit vereinbar? Wie könnte ein solcher Einsatz ggf. verfassungskonform ausgestaltet werden? Damit befassen sich die 3 Panelisten aus ihrer jeweiligen Perspektive der Wissenschaft, der Anwaltschaft und Justiz. Alle drei eint, dass sie Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sind und damit auch eine besondere verfassungsgerichtliche Expertise einbringen.
Referierende:
Prof. Dr. Dirk Heckmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der Technischen Universität München und Direktor am Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation.
Chan-jo Jun ist Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Jun in Würzburg. Für sein Engagement für Demokratie und gegen Desinformation und Hasskriminalität wurde er mit dem For..Net Media Award und dem Bayerischen Verfassungsorden ausgezeichnet.
Ingrid Kaps ist Direktorin des Amtsgerichts Erding. Dort engagiert sie sich nicht zuletzt deshalb für eine verstärkte Digitalisierung der Justiz, weil ihr Gericht für den Flughafen München zuständig ist und mit Klagewellen der Fluggastentschädigungen überlastet wird.
Moderation:
Anne Paschke moderiert das Panel. Sie ist Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht, Technikrecht und Recht der Digitalisierung an der Technischen Universität Braunschweig und Mitglied im Vorstand des EDV-Gerichtstags.
13. September 2024, 9:00 - 10:30 Uhr | Arbeitskreis | Universität des Saarlandes, Geb. B 4.1, HS 0.19 |