Modernisierung des IT-Strafrechts: Rechtssicherheit (nicht nur) für die IT-Sicherheitsforschung?
Das Bundesministerium der Justiz hat angekündigt, im Jahr 2024 einen Vorschlag zur Modernisierung des
IT-Strafrechts (§§ 202a ff. StGB) vorzulegen. Hiermit soll insbesondere
sichergestellt werden, dass „das Identifizieren, Melden und Schließen von
Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren, z. B. in der
IT-Sicherheitsforschung, legal durchführbar“ ist. Im Rahmen des Workshops
sollen neben diesbezüglichen Regelungsoptionen auch diskutiert werden, ob
es weitergehenden Reformbedarf im IT-Strafrecht gibt.
Referierende:
Dr. Monika Becker, Referatsleiterin für Strafverfahrensrecht im Bundesministerium der Justiz
Oberstaatsanwalt Philipp Kuhn, Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.
Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Tobias Fiebig, Max-Planck-Institut für Informatik, Saarbrücken | Präsentation (PDF)
Moderation:
Prof. Dr. Dominik Brodowski, Universität des Saarlandes und Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.
12. September 2024, | Arbeitskreis | Universität des Saarlandes, |