Stellungnahme des Deutschen EDV-Gerichtstags zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“
Aus unserer Sicht ist das Bemühen des Gesetzentwurfs zu begrüßen, weitere für die Zwangsvollstreckung erhebliche Rechtshandlungen für eine Digitalisierung zu öffnen.
Bisher bleibt die Digitalisierung des Zwangsvollstreckungswesens weit hinter den Möglichkeiten der Übermittlung von elektronischen Dokumenten in der Kommunikation mit der Justiz und innerhalb der Justiz zurück. Gesetzliche Neuregelungen der Vergangenheit zielten zwar auf Modernisierungen des Zwangsvollstreckungswesens ab, blieben jedoch in ihrer Reichweite beschränkt. So ist die Nutzung elektronischer Instrumente – auch bezogen auf die Arbeit der Gerichtsvollzieher – nur sehr rudimentär geregelt. Auch dieser Entwurf bringt keine digitale Zwangsvollstreckung, sondern digitalisiert nur einzelne Schritte eines im Wesentlichen unveränderten analogen Ablaufs. Der Entwurf bezeichnet dies zwar tatsächlich als vorläufige Lösung. Allerdings wäre im Jahre 2023 eine echte Digitalisierung anzustreben, zumal Provisorien und Übergangslösungen bekanntlich meist länger Bestand haben als ursprünglich beabsichtigt.