Generative KI-Systeme und Urheberrecht
Systeme der generativen KI versprechen enormes Potential in und außerhalb der Justiz. Sowohl die Entwicklung als auch die Nutzung derartiger Systeme steht in einem komplexen Spannungsverhältnis zum Urheberrecht. Sei es die Verwendung von Werken für das Training, sei es Schutzfähigkeit vom System erzeugte Output oder die Verletzung von Urheberrechten durch den Output – die Zukunft derartiger Systeme hängt mit der Antwort auf diese grundlegenden Fragen eng zusammen. Im Arbeitskreis sollen diese Probleme und mögliche Lösungen diskutiert werden.
Scraping, TDM und Memorization – Training von KI-Modellen und das Urheberrecht
Referierender:
Dr. Andreas Sesing-Wagenpfeil ist Akademischer Rat a.Z. (Universität des Saarlandes) und derzeit beurlaubt für die Vertretung der Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Helmut Schmidt Universität/Universität der Bundeswehr in Hamburg. Er lehrt und forscht schwerpunktmäßig im Bürgerlichen Recht, im Urheberrecht sowie im Bereich der KI- und Plattformregulierung.
KI-Output und Urheberrecht: Zwischen Schutzfähigkeit und Rechtsverletzung“
Referierender:
Dr. Axel Grätz ist Rechtsanwalt bei Oppenhoff und berät nationale und internationale Unternehmen im Zusammenhang mit der Implementierung und dem Betrieb KI-Systemen. Er promovierte zu dem Thema „Künstliche Intelligenz im Urheberrecht“ und wurde für seine Dissertationsschrift mit dem TELEKOM-Preis ausgezeichnet.
Moderation:
Prof. Dr. Georg Borges, Universitätsprofessor und geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes, Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstags e.V.
12. September 2024, | Arbeitskreis | Universität des Saarlandes, |