Stellungnahme des Deutschen EDV-Gerichtstags zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“

Aus unserer Sicht ist das Bemühen des Gesetzentwurfs zu begrüßen, weitere für die Zwangsvollstreckung erhebliche Rechtshandlungen für eine Digitalisierung zu öffnen.

Bisher bleibt die Digitalisierung des Zwangsvollstreckungswesens weit hinter den Möglichkeiten der Übermittlung von elektronischen Dokumenten in der Kommunikation mit der Justiz und innerhalb der Justiz zurück.