Stellungnahme zum Referentenentwurf des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes des Bundesministeriums der Justiz vom 15. Juni 2023 über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht

Zusammenfassung:

Der EDVGT unterstützt den Referentenentwurf des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes des Bundesministeriums der Justiz vom 15. Juni 2023 über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht  grundsätzlich. Da eine Teilnahme des Bundesverfassungsgerichts am elektronischen Rechtsverkehr für sinnvoll erachtete wird.

Allerdings kommt der Schritt so spät, dass zu erwägen ist, neue Erkenntnisse und Entwicklungen aus der Anwendungspraxis der Instanzgerichte bereits zum Anlass für partielle Abweichungen vom bisherigen Standard der Regelungen in den anderen Prozessordnungen zu nehmen.