Arbeitskreis Barrierefreiheit: Digitale Barrierefreiheit in der Justiz – Vorlagen und Beispiele für Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen
Von einer modernen und zukunftsfähigen Justiz-IT wird erwartet, dass sie barrierefrei zugänglich und bedienbar ist. Hierzu ist es erforderlich, die Anforderungen zur Barrierefreiheit von Beginn an bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung konsequent und umfassend zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik (§ 5 BITV 2.0) hat deshalb eine Handreichung mit zahlreichen Beispielen und konkreten Formulierungsvorschlägen für Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erarbeitet. Der Arbeitskreis zur Barrierefreiheit wird die Handreichung vorstellen und dabei schwerpunktmäßig auf die folgenden Themen eingehen:
- Rechtliche Rahmenbedingungen
Aus § 121 Abs. 2 GWB und weiteren gesetzlichen Vorgaben ergibt sich die Verpflichtung, bei der Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen, die zur Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen sind, die Anforderungen zur Barrierefreiheit in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen. Erläutert werden die Rechtsvorschriften zur digitalen Barrierefreiheit, die bei Ausschreibungen zu beachten sind.
- Anforderungen an den Auftragnehmer, an den Leistungsgegenstand und den Leistungsprozess sowie an den Nachweis der Barrierefreiheit
Für die Verwirklichung digitaler Barrierefreiheit von erheblicher Bedeutung sind neben den Anforderungen zur Barrierefreiheit in der Leistungsbeschreibung auch Anforderungen an potentielle Auftragnehmer und an den Leistungsprozess sowie an den Nachweis der Barrierefreiheit. Hierzu werden jeweils konkrete Beispiele und Formulierungsvorschläge vorgestellt.
- Vertragliche Besonderheiten
Bei dem Kauf von Standardsoftware und beim Customizing sind neben einer soliden Markterkundung gegebenenfalls konkrete Maßnahmen und Zeitpläne zur Verwirklichung von Barrierefreiheit in die Vergabeunterlagen aufzunehmen. Auch hierzu werden praktische Beispiele vorgestellt.
Die Handreichung zur digitalen Barrierefreiheit sollte zukünftig auch in den Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen der Justiz zugrunde gelegt werden.
Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit bedingen sich gegenseitig. Die Verwirklichung von Barrierefreiheit kommt letztlich allen Nutzerinnen und Nutzern zu Gute.
Referent:
Richter am Finanzgericht Andreas Carstens
Der Referent ist Vertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter. Er vertritt den Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. im Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik.
Moderation:
Florian Strunk, IT-Leiter beim Hanseatischen Oberlandesgericht und der Hamburger Amtsgerichte und Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstags e.V.
12. September 2024, | Arbeitskreis | Universität des Saarlandes, |