KI-Verordnung und Justiz
Die KI-Verordnung ist seit dem 2.8.2024 in Kraft und wird im Laufe der nächsten zwei Jahre stufenweise anwendbar sein. Die richterliche Tätigkeit ist einer der sogenannten Hochrisiko-Bereiche, die hier verwendeten KI-Systeme können daher als Hochrisiko-KI-Systeme einzustufen sein. In diesem Arbeitskreis wird interdisziplinär diskutiert, welche KI-Systeme für diese Einstufung in Betracht kommen, nach welchen Kriterien im Einzelnen die Einstufung erfolgt und was sie ggf. bedeutet.
Die KI-Verordnung und ihr Konzept zur Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI-Systeme
Prof. Dr. Georg Borges
KI in der Justiz – aktuelle und zukünftige Anwendungsfälle vor dem Hintergrund der KI Verordnung
Christian Metz
Alles Hochrisiko? – Eine Taxonomie von KI-Systemen in der Justiz
Till Elborg
Die Konformitätsprüfung von Hochrisiko-KI-Systemen
Prof. Dr. Dimitrios Linardatos
Referierende:
Prof. Dr. Georg Borges, Universitätsprofessor und geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes, Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstags e.V.
Till Elborg, Geschäftsführer der SINC GmbH, Wiesbaden
Prof. Dr. Dimitrios Linardatos, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht der Digitalisierung und Wirtschaftsrecht an der Universität des Saarlandes
Christian Metz ist AI Engineer und Experte für generative KI im IBM Client Engineering Team, wo er KI-Projekte im öffentlichen Sektor umsetzt. Sein Fokus liegt auf den Themen Analyse von natürlicher Sprache sowie Transparenz und Vertrauenswürdigkeit von Algorithmen. Er war Projektleiter für KI-Projekte mit der Justiz in Frankfurt am Main und Stuttgart.
Moderation:
Prof. Dr. Georg Borges
12. September 2024, | Arbeitskreis | Universität des Saarlandes, |