Zweiter Digital Justice Lunch am 23.07.2024

„Elster-Zertifizierung nun auch für die Kommunikation mit der Justiz – zukunftsweisend?“

 

Das mittlerweile vom Bundestag beschlossene Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz sieht eine Änderung des   § 13 Abs. 1 Nr. 2 ERVV vor. Demnach soll es für die Übermittlung elektronischer Dokumente auf einem sicheren Übermittlungsweg aus dem Postfach eines OZG- Organisationskontos künftig ausreichen, wenn sich die Nutzerin oder der Nutzer durch ein ELSTER-Zertifikat identifiziert hat. Ziel der Änderung ist es, einen möglichst breiten elektronischen Zugang zur Justiz zu ermöglichen. Es wird allerdings darüber diskutiert, ob dies hinreichend sicher ist. So hat die Bundesnotarkammer in ihrer Stellungnahme zum entsprechenden Referentenentwurf (https://www.bnotk.de/stellungnahmen/details/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-weiteren-digitalisierung-der-justiz) argumentiert, das ELSTER-Zertifikat biete  keinen hinreichenden Authentizitätsschutz, um die prozessuale Schriftform ersetzen zu können. Die Zulassung des ELSTER-Zertifikats als Identifizierungsmethode sei außerdem nicht notwendig, um Organisationen an den elektronischen Rechtsverkehr anzubinden. Deshalb solle die Identifizierungsmethode für die Anerkennung eines sicheren Übermittlungswegs gestrichen werden.

 

Für den Erhalt der ELSTER-Zertifikatsdatei reicht es aus, sich mit persönlichen Daten (insbesondere Steuernummer und E‑Mail‑Adresse) zu registrieren. Anschließend ist die angegebene E-Mail‑Adresse über einen zugesendeten Link zu bestätigen. Auf dem Postweg werden sodann die Aktivierungsdaten an den Antragsteller übermittelt. Nach Abschluss der Registrierung kann die Zertifikatsdatei heruntergeladen werden. Dieser Weg sei – so die Bundesnotarkammer – manipulationsanfällig. So seien die ELSTER-Zertifikatsdateien als  bloße Softwarezertifikate leicht und beliebig häufig kopierbar. Das Onlinezugangsänderungsgesetz (OZGÄndG), das den Einsatz von ELSTER-Zertifikaten als Identitätsnachweis auf dem Vertrauensniveau „substantiell“  im bestimmten Rahmen vorsieht, wurde nach der Einigung im Vermittlungsausschuss mittlerweile vom Bundestag und Bundesrat beschlossen und wird voraussichtlich noch im Juli in Kraft treten.

 

Daher stellt sich die Frage, ob das ELSTER-Zertifikat als hinreichend sicher zu gelten hat und ob es zukünftig als Identifizierungsinstrument in der Justizkommunikation auf Organisationen (Unternehmen)  beschränkt bleiben wird oder vielleicht sogar darüber hinaus Anwendung finden wird.

Mit dieser Frage soll sich das  „Digital Justice Lunch EDVGT“ am 23. Juli beschäftigen.

Der Digital Justice Lunch mit dem Thema „Elster-Zertifizierung nun auch für die Kommunikation mit der Justiz – zukunftsweisend?“ findet am Dienstag, 23. Juli 2024 um 12:30 bis 13:30 virtuell statt.

Sie sind herzlich eingeladen an der Diskussion teilzunehmen!

Sie können sich gerne per E-Mail unter edvgt@jura.uni-sb.de anmelden. Sie erhalten dann eine E-Mail mit den Zugangsdaten zur Videokonferenz. Die Veranstaltung ist kostenfrei und wird mit Webex durchgeführt.

 

23. Juli 2024

Digital Justice

Unbekannt

Kostenfrei