Die gemeinsame Kommission „elektronischer Rechtsverkehr“ wurde wurde 2004 vom EDVGT gegründet. Unter Leitung des EDVGT tritt die Kommission, die außerdem aus Vertretern der Anwaltschaft (DAV und BRAK), der Notare (DNotK), der Landesjustizverwaltungen (insbesondere der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz), des Bundesministeriums der Justiz, Richtern aus der ordentlichen und der Fachgerichtsbarkeit sowie Staatsanwälten, Vertretern der Anwaltsoftwarehersteller besteht, zweimal jährlich zusammen um aktuelle Themen der Digitalisierung zu erörtern.